<p>Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Universit?t St. Gallen (Schweizerisches Institut f?r Aussenwirtschaft), Veranstaltung: VWL-Seminar zu Fragen der WTO, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit diskutiert folgenden WTO-Streitfall zwischen den USA und diversen anderen Staaten in Bezug auf Schutzmassnahmen f?r Importe gewisser Stahlprodukte: Mitte 2001 wurde die 'U.S. International Trade Commission' (ITC) vom 'U.S. Trade Representative' (USTR) mit einer Studie beauftragt, die zum Ziel hatte, Stahlprodukte der U.S.-Industrie zu identifizieren, welche durch Importe gesch?digt werden ('injury'). Das ITC konnte bei 15 Produktgruppen keine Sch?digung identifizieren ('negative determination'), w?hrend es f?r acht Produktgruppen eine solche Gefahr feststellte ('affirmative determination') und bei weiteren vier Produktgruppen unschl?ssig war ('divided determinations'). Daraufhin erliess der Pr?sident im Fr?hling 2002 Schutzmassnahmen (Zollzuschl?ge in H?he von bis zu 30%) f?r die acht Produkte der zweiten Gruppe sowie f?r zwei der vier Produkte aus der dritten Gruppe. Die Stahlz?lle wurden damit begr?ndet, dass man der heimischen Stahlindustrie Zeit zur Produktivit?tssteigerung und zur Anpassung an ein ver?ndertes Wettbewerbsumfeld einr?umen wollte. Allerdings wurden die NAFTA-Partner Kanada und Mexiko, sowie Israel, Jordanien und einige Entwicklungsl?nder von diesen Bestimmungen ausgenommen und durften weiterhin ungehindert Stahl in die USA importieren. Die Kl?gerparteien (Brasilien, China, die Europ?ische Union, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz) machten geltend, dass diese Schutzmassnahmen gegen das 'Safeguard Agreement' und gegen GATT Art. XIX verstossen. Im Speziellen ging es um vier Streitfragen: Die Definition von 'unvorhergesehener Entwicklung', die Bestimmung von erh?hten Importen, der Kausalzusammenhang zwischen erh?hten Importen und Sch?digung der heimischen Industrie sowie das Problem von 'parallelism', d.h. der Ausnahme gewisser L?nder von den Zollzuschl?gen. Zuerst hat die WTO verschiedene Panels zum gleichen Streit etabliert, weil insgesamt acht verschiedene L?nder den Fall vorbrachten. Weil aber alle ?hnliche Klagen erhoben, wurde die Angelegenheit gem?ss DSU Art. 9.1 in einem einzigen Panel zusammengefasst, der allerdings acht Panel-Reports in sich vereinigte und folglich die Einzelheiten der spezifischen Klagen ber?cksichtigte. Es gab hingegen eine gemeinsame Titelseite und eine gemeinsame Darstellung des Sachverhalts sowie einen Bericht ?ber gemeinsame Ergebnisse.</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。
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